Reservierung und Anzahlung

AV Tirol ⌂ @, Tirol, Sonntag, 05. Mai 2013, 20:39 (vor 4220 Tagen) @ Joachim Mehlert

Hallo liebe Hüttengäste, Joachim ist absolut nicht am laufenden, was die aktuelle DAV Hüttenordnung (identisch mit dem OeAV) betrifft. Dieser Vorwurf geht ins Leere und ist unnötig, sich am Beispiel der Lizumerhütte - weil unwissend - aufzuregen. Der Hüttenwirt handelt korekt im Sinne der OeAV und DAV-Hüttenordnung ,mit Zustimmung der hüttenbesitzenden Sektion.

Das ist alles rechtens und inzwischen auf den meisten Hütten üblich. Hauptsächlich auch deshalb, weil sich leider ein großer Teil der reservierenden Gäste (nämlich gerade auch der AV-Mitglieder !) es nicht der Mühe Wert gefunden hat, "rechtzeitig eine Reservierung abzusagen", wenn man nicht kommt. Das bedeutete in den letzten Jahren, zunehmend steigend, enorme Nächtigungsausfälle auf vielen Hütten. Der Buchungsunfug ging so weit, dass man zeitgleich auf 3,4,5 Hütten reserviert hat und im letzten Moment , je nach Wetter, eine Hütte ausgewählt hat oder ohne Angabe von Gründen bzw. gar nicht storniert hat. So blieben viele Hütten auf der Reservierungen und leeren Betten sitzen.

Daher haben sich DAV und OeAV einstimmig für diese Regelung entschlossen, was auch von den Hauptversammlungen abgesegnet wurde. In der Schweiz ist das ja schon lange gar nicht anders denkbar. Wir hatten weder letzten Sommer noch diesen Winter auch nur irgend ein Problem mit der Reservierung, mit einer Anzahlung und bei rechtzeitiger Storno mit einer Rücküberweisung. Auch die reservierenden Hüttengäste hatten durchaus Verständnis und kein Problem.

In trotzdem freudiger Erwartung unserer Hüttengäste
Alpenverein Tirol, Alpenverein Hall, Lizumerhütte, stellvertretend für alle anderen Tiroler Hütten.


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