auf den Punkt gebracht...

AV Tirol ⌂ @, Tirol, Sonntag, 12. Mai 2013, 18:07 (vor 4213 Tagen) @ Jörg

Klarstellung: Nicht der OeAV hat sich für diese Regelung entschieden, wie oben deutlich klargelegt, sondern DAV und OeAV, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, in beiden Präsidien, im Bundesausschuss bzw. Verbandsrat, und in beiden Hauptversammlungen.
HüO: 2.3 Reservierungen und Stornogebühr
"Die Hüttenwirtsleute dürfen Vorausbestellungen für max. 75% der Schlafplätze entgegennehmen. Es steht den Hüttenbewirtschaftern frei Anzahlungen einzuheben bzw. im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt eine angemessene Stornogebühr geltend zu machen. Details erhalten Sie von den Hüttenwirtsleuten."
siehe Link
http://www.alpenverein.de/huetten-wege-touren/huetten/huetten-in-den-alpen/huettenordnu...

Die einzelnen hüttenbesitzenden Sektionen entscheiden im Einzelfall mit ihren Hüttenwirten über die genaue Handhabung.
Im übrigen haben sich zB bereits auch DAV Hütten wie zB Weidener-, Olperer-, Geraer-, Falkenhütte, Hallerangerhaus, Friesenberghaus, für diese Regelung (Storno- bzw. Anzahlung) entschieden.
Wer nicht reservieren möchte, muss es ja nicht, er wird auf keiner Hütte weggeschickt, schlimmstenfalls gibt es ja immer ein Notlager.


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